Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Keine Mehrheit für Aufhebung
Die Übergangsregelung für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird bis 1. März 2026 verlängert. Der Bundesrat fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Die Ausschussempfehlung, das Gesetz aufzuheben, wird nicht angenommen.
Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis zum 1. März 2026 zugestimmt. Eine mögliche Aufhebung des Gesetzes, wie sie eine Mehrheit der unionsregierten Länder im Agrarausschuss gefordert hatte, fand in der Plenarsitzung der Länderkammer am Freitag (11.7.) keine Mehrheit.
In der Sitzung bezweifelten sowohl der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk als auch sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, dass eine Überarbeitung des Gesetzes gelingen könne. Notwendig sei stattdessen ein echter Neustart. Aus Sicht der niedersächsischen Ressortchefin Miriam Staudte wäre eine Aufhebung des Gesetzes ein falsches Signal. Sie wies darauf hin, dass sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Lebensmitteleinzelhandel an der staatlichen Kennzeichnung festhalten wollten. Die Bundesregierung werde die Länder und die Wirtschaft eng in die anstehende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes einbeziehen, versicherte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Breher.
Vollzug muss einfacher werden
In seiner Entschließung betont der Bundesrat, dass die Verlängerung der Übergangsregelung nur ein erster Schritt sein könne. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz weise in seiner vorliegenden Fassung gravierende Schwachstellen und Lücken auf und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor. Aufgeführt werden die seit Langem diskutierten Mängel wie eine fehlende Gleichbehandlung in- und ausländischer Produkte oder die unzureichenden Möglichkeiten des Downgradings, also der Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsstufen unter der Bezeichnung einer niedrigeren, wenn das Fleisch zeitweise aus Absatzgründen nicht vermarktet werden kann.
Besonderen Wert legt der Bundesrat darauf, den bürokratischen Aufwand beim Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf das erforderliche Maß zu beschränken. Die Bundesregierung soll dazu in einem weiteren Änderungsgesetz sicherstellen, dass Kontrollen anlassbezogen erfolgen. Die bislang vorgesehenen Routinekontrollen lehnt die Länderkammer aufgrund des damit verbundenen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft und die Verwaltung ab. AgE
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Keine Mehrheit für Aufhebung
Die Übergangsregelung für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird bis 1. März 2026 verlängert. Der Bundesrat fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Die Ausschussempfehlung, das Gesetz aufzuheben, wird nicht angenommen.
Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis zum 1. März 2026 zugestimmt. Eine mögliche Aufhebung des Gesetzes, wie sie eine Mehrheit der unionsregierten Länder im Agrarausschuss gefordert hatte, fand in der Plenarsitzung der Länderkammer am Freitag (11.7.) keine Mehrheit.
In der Sitzung bezweifelten sowohl der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk als auch sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, dass eine Überarbeitung des Gesetzes gelingen könne. Notwendig sei stattdessen ein echter Neustart. Aus Sicht der niedersächsischen Ressortchefin Miriam Staudte wäre eine Aufhebung des Gesetzes ein falsches Signal. Sie wies darauf hin, dass sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Lebensmitteleinzelhandel an der staatlichen Kennzeichnung festhalten wollten. Die Bundesregierung werde die Länder und die Wirtschaft eng in die anstehende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes einbeziehen, versicherte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Breher.
Vollzug muss einfacher werden
In seiner Entschließung betont der Bundesrat, dass die Verlängerung der Übergangsregelung nur ein erster Schritt sein könne. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz weise in seiner vorliegenden Fassung gravierende Schwachstellen und Lücken auf und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor. Aufgeführt werden die seit Langem diskutierten Mängel wie eine fehlende Gleichbehandlung in- und ausländischer Produkte oder die unzureichenden Möglichkeiten des Downgradings, also der Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsstufen unter der Bezeichnung einer niedrigeren, wenn das Fleisch zeitweise aus Absatzgründen nicht vermarktet werden kann.
Besonderen Wert legt der Bundesrat darauf, den bürokratischen Aufwand beim Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf das erforderliche Maß zu beschränken. Die Bundesregierung soll dazu in einem weiteren Änderungsgesetz sicherstellen, dass Kontrollen anlassbezogen erfolgen. Die bislang vorgesehenen Routinekontrollen lehnt die Länderkammer aufgrund des damit verbundenen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft und die Verwaltung ab. AgE
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Keine Mehrheit für Aufhebung
Die Übergangsregelung für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird bis 1. März 2026 verlängert. Der Bundesrat fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Die Ausschussempfehlung, das Gesetz aufzuheben, wird nicht angenommen.
Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis zum 1. März 2026 zugestimmt. Eine mögliche Aufhebung des Gesetzes, wie sie eine Mehrheit der unionsregierten Länder im Agrarausschuss gefordert hatte, fand in der Plenarsitzung der Länderkammer am Freitag (11.7.) keine Mehrheit.
In der Sitzung bezweifelten sowohl der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk als auch sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, dass eine Überarbeitung des Gesetzes gelingen könne. Notwendig sei stattdessen ein echter Neustart. Aus Sicht der niedersächsischen Ressortchefin Miriam Staudte wäre eine Aufhebung des Gesetzes ein falsches Signal. Sie wies darauf hin, dass sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Lebensmitteleinzelhandel an der staatlichen Kennzeichnung festhalten wollten. Die Bundesregierung werde die Länder und die Wirtschaft eng in die anstehende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes einbeziehen, versicherte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Breher.
Vollzug muss einfacher werden
In seiner Entschließung betont der Bundesrat, dass die Verlängerung der Übergangsregelung nur ein erster Schritt sein könne. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz weise in seiner vorliegenden Fassung gravierende Schwachstellen und Lücken auf und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor. Aufgeführt werden die seit Langem diskutierten Mängel wie eine fehlende Gleichbehandlung in- und ausländischer Produkte oder die unzureichenden Möglichkeiten des Downgradings, also der Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsstufen unter der Bezeichnung einer niedrigeren, wenn das Fleisch zeitweise aus Absatzgründen nicht vermarktet werden kann.
Besonderen Wert legt der Bundesrat darauf, den bürokratischen Aufwand beim Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf das erforderliche Maß zu beschränken. Die Bundesregierung soll dazu in einem weiteren Änderungsgesetz sicherstellen, dass Kontrollen anlassbezogen erfolgen. Die bislang vorgesehenen Routinekontrollen lehnt die Länderkammer aufgrund des damit verbundenen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft und die Verwaltung ab. AgE


